Was auf den ersten Blick wie eine intakte Sichtscheibe aussieht, hält im Ernstfall längst nicht mehr, was sie soll. Denn Maschinensicherheitsscheiben aus Polycarbonat altern schneller, als viele Betreiber annehmen – und mit ihnen sinkt der Schutz für Ihre Mitarbeiter an der Maschine. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum das so ist, welche Austauschintervalle gelten und welche gesetzlichen Pflichten Sie als Arbeitgeber erfüllen müssen.
Polycarbonat ist bei Erstmontage ein hervorragender Werkstoff: leicht, schlagzäh und transparent. Im laufenden Betrieb an CNC-Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen wirken jedoch dauerhaft Belastungen auf das Material ein, die es unbemerkt schwächen.
Ausschlaggebend sind vor allem drei Faktoren:
Das Ergebnis: Polycarbonat-Sichtscheiben verlieren innerhalb von zwei Jahren bis zu 50 % ihrer Rückhaltefähigkeit. Genau diese Rückhaltefähigkeit entscheidet aber darüber, ob die Scheibe ein herausgeschleudertes Werkstück oder Werkzeug im Ernstfall noch stoppt.
Langlebiger sind Verbundscheiben aus Glas und Polycarbonat. Sie halten deutlich länger, müssen aber je nach Maschinentyp ebenfalls nach 5 bis 8 Jahren ausgetauscht werden.
Als Orientierung für den einschichtigen Betrieb gelten folgende Richtwerte:
Im Mehrschichtbetrieb verkürzen sich diese Intervalle entsprechend der höheren Beanspruchung. Ein weiterer wichtiger Punkt: Altmaschinen sind häufig noch mit einfachem Polycarbonat oder VSG/ESG ausgestattet. Diese entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sollten modernisiert werden.
Nicht jeder Schaden lässt Zeit bis zum nächsten regulären Intervall. Ein sofortiger Austausch ist notwendig bei:
Zeigt eine Scheibe eines dieser Anzeichen, muss die Maschine stillgelegt werden, bis der Austausch erfolgt ist.
Der Austausch von Maschinensicherheitsscheiben ist keine reine Empfehlung, sondern gesetzlich geregelt. Nach ArbSchG §3, BetrSichV §4/6 und DGUV Vorschrift 1 §11 ist der Arbeitgeber verpflichtet:
Eine intakte Sicherheitsscheibe gilt dabei als technische Schutzmaßnahme nach Stand der Technik (§4 BetrSichV). Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert nicht nur die Sicherheit seiner Mitarbeiter, sondern auch die eigene Haftung.
Ein professioneller Prüfdienst kontrolliert Ihre Maschinensicherheitsscheiben systematisch:
So erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und sichern sich zugleich gegen Haftungsrisiken ab.
Wer den Austausch hinauszögert, geht in gleich drei Bereichen ins Risiko:
Der eigentliche Aufwand beim Thema Sicherheitsscheiben ist selten der Austausch selbst – es ist das Daran-denken-müssen. Welche Maschine hat welche Scheibe? Wann war der letzte Wechsel? Wann ist die nächste fällig? Genau hier setzt iTec an und macht einen entscheidenden Unterschied zu klassischen Lieferanten.
Sie lassen Ihre Maschinen ein einziges Mal aufnehmen – den kompletten Lebenszyklus übernehmen wir:
So wird aus einer wiederkehrenden Pflicht ein Prozess, der von selbst läuft. Kein Nachhalten von Fristen, kein Risiko übersehener Austauschtermine, keine Lücken in der Dokumentation.
Als herstellerunabhängiger Industriepartner begleitet iTec Sie normgerecht und zuverlässig – über den Standardaustausch hinaus: